Anpassung der Redaktionsrichtlinien für die "Rathaus-Rundschau" (I)

In der Gemeinderatssitzung am 13. Februar 2019 ging es unter Tagesordnungspunkt 5 um die Anpassung der Redaktionsrichtlinien für die "Rathaus-Rundschau". Die Verwaltung hatte, nicht zuletzt aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderats in Malsch und der entsprechenden Berichterstattung, die Anpassung der Redaktionsrichtlinien der Nußlocher "Rathaus-Rundschau" vorgeschlagen. Dieser Vorschlag sah vor, dass "Beiträge [der Fraktionen] mindestens drei Monate vor einer Wahl nicht mehr veröffentlicht werden [dürfen], die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zur Wahl haben." (Seite 2 der Sitzungsvorlage). Begründet wird diese Einschränkung zudem mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, wonach das Amtsblatt als amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde "dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen" müsse wie es darin heißt. Ferner empfiehlt auch das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg drei Monate vor einer Wahl keinerlei Beiträge von Parteien und Wählervereinigungen mehr zu veröffentlichen, um keinen Grund für eine Wahlanfechtungsklage zu liefern. Hätte der Gemeinderat dieser Regelung jedoch zugestimmt, wäre die vorliegende Rathaus-Rundschau die letzte vor der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 gewesen in der die Parteien und Wählervereinigungen eine eigenständige Berichterstattung vornehmen dürften. Ein Umstand mit dem sich die CDU-Fraktion mehrheitlich nicht anfreunden wollte und deshalb mehrheitlich (Gemeinderäte Leypold, Röser, Schuster, Stegmaier) gegen die angepassten Redaktionsrichtlinien stimmte. Gemeinderat Schneider folgte hingegen der Auffassung der Verwaltung, um einen möglichen Wahlanfechtungsgrund zu vermeiden, während sich Gemeinderat Kettemann seiner Stimme enthielt, da er sowohl der politischen Auffassung, wie von der Mehrheit der Fraktion vertreten, als auch der rechtlichen Gemengelage Rechnung tragen wollte.
Nach der breiten Ablehnung der vorgelegten Redaktionsrichtlinien durch den Gemeinderat hat Bürgermeister Förster Widerspruch gegen die Entscheidung des Gemeinderats eingelegt und eine neuerliche Gemeinderatssitzung für Mittwoch, 27. Februar 2019, anberaumt.
Die CDU-Fraktion geht offen in diese Sitzung und strebt eine Lösung an, die Informationsbereitstellung an die Bevölkerung bei größtmöglicher Rechtssicherheit beinhaltet. Wir sind uns sehr wohl über das relative rechtliche Risiko bewusst, das unsere mehrheitliche Entscheidung bei der letzten Gemeinderatssitzung in sich trägt. Gerade deshalb verzichten wir zunächst in einer Art Selbstbeschränkung auf jegliche Berichterstattung in der nächsten Ausgabe der Rathaus-Rundschau am 01. März 2019, um das Ergebnis der Sondersitzung des Gemeinderats abzuwarten und in unsere weitere Arbeit einfließen zu lassen. Ferner sichert diese Selbstbeschränkung auch, dass einschließlich bis zum 01. März der Gemeinde kein juristisches Risiko entsteht. Gleichwohl kann es nicht sein, dass wir so kurz vor einer Wahl, dazu noch einer Kommunalwahl, kampflos etwas beschließen, was uns selbst in unserer Arbeit massiv einschränken würde, da die Rathaus-Rundschau für uns eine wichtige Plattform darstellt, um unsere Kandidatinnen und Kandidaten sowie unsere Inhalte und Themen Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, vorzustellen und zu präsentieren.

Für die CDU-Fraktion:
Rouven Röser, Gemeinderat

« Neujahrsempfang der CDU Rhein-Neckar Kreistagswahl 2019 »

Jetzt teilen: